Unfallärztliche Behandlung (D-Ärzte aller Berufsgenossenschaften)

Die Zulassung zum D-Arzt wird von den zuständigen Landesverbänden erteilt und mit ihr sind weitgehende Vollmachten, aber auch Verpflichtungen verbunden. Der D-Arzt soll als Quasi-Vertreter der Unfallver-

sicherung das gesamte Heilverfahren steuern, er ist also von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Empfehlung von Entschädigungsleistungen koordinierend tätig. Dabei hat er u. a. Kontakt zum behandelnden Arzt, der Unfallklinik, Rehabilitationseinrichtungen, hinzugezogenen Fachärzten und dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Das D-Arzt Verfahren
Das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls (hierzu zählen auch Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit) in Deutschland. Es kommt also nur in den Fällen zur Anwendung, in denen eine gesetzliche Unfallversicherung (gewerbliche BG, landwirtschaftliche BG, gesetzliche Unfallkasse) die Kosten für die Behandlung übernimmt. Bei einem Arbeitsunfall und bei einer Wiedererkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls ist die freie Arztwahl eingeschränkt: Die verletzte Person muss im Normalfall einem Durchgangsarzt vorgestellt werden. Hierüber soll der Arbeitgeber die Beschäftigten informieren. Wenn ein Verletzter irrtümlich zuerst seinen Hausarzt aufsucht, muss dieser dann den Patienten an einen D-Arzt überweisen. Da bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung Kostenträger ist, ist für den Besuch beim D-Arzt kein Krankenschein bzw. keine Chipkarte erforderlich. Verordnete Medikamente sind zuzahlungsfrei.

Anforderungen an D-Ärzte
Für die Zulassung zum Durchgangsarzt gelten strenge Anforderungen. Voraussetzung ist der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und eine Tätigkeit in einer unfallchirurgischen Abteilung eines für schwere Verletzungsarten zugelassenen Krankenhauses (VAV-Haus). Die Praxis eines D-Arztes muss besonders ausgestattet sein, so müssen z. B. Räume für invasive Eingriffe und ein Röntgenraum vorhanden sein. Ein D-Arzt muss mindestens einmal im Jahr eine Fortbildung machen, und sich bzw. seine Praxis auch sonst technisch und medizinisch auf dem neuesten Stand halten. Weiterhin bestehen umfangreiche Dokumentations-, Berichterstattungs- und Begutachtungspflichten.